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Die Brauerei Streck, Inhaber Dr. R.Kochinki, in Ostheim/Rhön stiftet einen „ Streck-Bräu Kulturpreis“
Hierfür gilt folgendes:
§ 1 Allgemeines
1. Die Brauerei Streck ehrt Persönlichkeiten in Anerkennung ihrer kulturellen oder kunsthandwerklichen Leistungen mit dem „Streck-Bräu Kulturpreis“.
2. Der „Streck-Bräu Kulturpreis“ kann auch als Förderpreis verliehen werden an Persönlichkeiten in Anerkennung förderungswürdiger kultureller Leistungen, die eine weitere positive Entwicklung erwarten lassen.
3. Der „Streck-Bräu Kulturpreis“ kann auch an Gruppen, Gemeinschaften oder Institutionen verliehen werden.
4. Der oder die Empfänger oder deren Werke müssen im oder aus dem Altlandkreis Mellrichstadt sein.
§ 2 Verleihung und Sachverständigengremium
1. Unter Ausschluss des Rechtsweges wird der „Streck-Bräu Kulturpreis“ durch ein Sachverständigengremium vergeben. Diesem gehören an:
- der Landrat des Kreises Rhön Grabfeld;
- der Bürgermeister der Stadt Mellrichstadt;
- der Kulturreferent des Kreises Rhön-Grabfeld;
- der Vorsitzende der Volkshochschule Mellrichstadt;
- ein mit dem Kulturschaffen vertrauter Journalist (z. Zt. Herr R. Glaesner);
- ein Vertreter der Brauerei Streck.
Das Sachverständigengremium soll im Vergabejahr einmal tagen und gemeinsam die Vergabe beschließen. Vergütungen für die Mitglieder sind nicht vorgesehen. Änderungen des Gremiums sind mit Zustimmung der Betroffenen und der Brauerei Streck jederzeit möglich.
2. Der „Streck-Bräu Kulturpreis" wird im Abstand von zwei Jahren, erstmals 1988 vergeben.
3. Das Sachverständigengremium begutachtet die Anregungen und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vertreter der Brauerei Streck.
4. Vorschläge für den Kulturpreis können von Jedermann bis zum 30.09. des Vergabejahres (erstmals bis zum 30.09.1988) bei jedem Mitglied des Sachverständigengremiums gemacht werden. Die Vorschläge sind mindestens zwei Wochen vor der gemeinsamen Sitzung des Gremiums allen anderen Mitgliedern bekanntzugeben. Bei Vorschlägen, deren Gegenstand nicht allen Mitgliedern bekannt oder zugänglich ist, sollen jeweils ausreichende informative Erläuterungen (z.B. Photos) beigefügt werden.
§ 3 Ausstattung der Preise
1. Der „Streck-Bräu Kulturpreis“ ist mit einer Zuwendung von 500,00 Euro verbunden.
2. Der Betrag kann unter mehrere Preisträger aufgeteilt oder im folgenden Jahr vergeben werden.
§ 4 Übergabe
1. Der Kulturpreis wird bei einem angemessenen Anlass in feierlichem Rahmen vom Landrat des Kreises Rhön-Grabfeld oder dem Bürgermeister der Stadt Mellrichstadt abwechselnd überreicht.
§5 Abwicklung
1. Die organisatorische Abwicklung übernimmt die Brauerei Streck.
2. Offene Fragen entscheidet das Sachverständigengemium unbürokratisch und in einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vertreter der Brauerei Streck.
Ostheim, im März 1988
Dr. R. Kochinki
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